Neue Regelungen für DAkkS-Kalibrierscheine

Mit Ausgabe des Dokumentes „Darstellung von Kalibrierergebnissen und die Verwendung der DAkkS-Kalibriermarke“ (71 SD 0 025) hat die DAkkS am 12. Juni 2019 die Anforderungen an Kalibierscheine aktualisiert.
Deckblatt

Hintergrund der Änderungen ist die Tatsache, dass die in der Vergangenheit durch die DAkkS bzw. den DKD gestellten Anforderungen an Kalibrierscheine zum Teil nationale Sonderregelungen waren, die weder durch die Akkreditierungsnorm DIN EN ISO/IEC 17025:2018 noch durch Vorgaben internationaler Organisationen wie ILAC (International Laboratory Accreditation Cooperation) oder EA (European co-operation for Accreditation) gedeckt sind. Gefordert ist durch diese internationalen Normen und Standards nämlich keineswegs ein definiertes Layout für Kalibrierscheine und Kalibriermarken, so dass diese Layout-Forderungen nun auch im neuen DAkkS-Dokument entfallen. So ganz klar wird das aber nicht gesagt in dem Dokument 71 SD 0 025, denn die bisherigen Layouts werden weiterhin als Empfehlungen aufrechterhalten.

Allerdings sind auch bei Weiternutzung des bisherigen Layouts spätestens ab 1. Dezember 2020 einige kleinere Änderungen zu beachten, die dem Muster eines Kalibrierscheins in 71 SD 0 025 zu entnehmen sind.

Bedeutend ist die Änderung beim DKD-Logo. Denn Inhaber der Marke „DKD“ ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), die auch die Nutzungsrechte für das DKD-Logo vergibt. Durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen der PTB und der DAkkS dürfen akkreditierte Kalibrierlaboratorien das DKD-Logo bis zum 30. November 2020 (Ende der Übergangsfrist für die DIN EN ISO/IEC 17025:2018) auf Kalibrierscheinen nach DAkkS-DKD-5 weiterhin nutzen. Spätestens ab 1. Dezember 2020 geht die Verantwortung für das Einholen der Erlaubnis zur Verwendung des DKD-Logos dann aber auf das jeweilige Kalibrierlaboratorium über - die DAkkS zieht sich sozusagen aus der Nummer zurück. Kalibrierlabore müssen sich dann zusätzlich zur DAkkS noch mit dem DKD auseinandersetzen, wenn sie das DKD-Logo weiter nutzen wollen.

Was ändert sich für Kalibrierlabore?
Alle akkreditierten Kalibrierlabore müssen also nun völlig andere Layouts für Kalibrierscheine und Kalibriermarken benutzen. Wenn sie das bisherige Layout weiternutzen wollen, müssen sie daran einige Änderungen vornehmen.

Was ändert sich für Prüflabore?
Bisher waren DAkkS-Kalibrierscheine für Prüflabore am standardisierten Layout der ersten Seite relativ leicht erkennbar. Das dürfte nun etwas schwieriger werden, denn wie bisher viele ausländische Kalibrierscheine und Werkskalibrierscheine sind künftig auch DAkkS-Kalibrierscheine ziemlich frei gestaltbar.
Allerdings wird sich das bisherige (leicht überarbeitete) Layout vermutlich ziemlich stabil halten, da die DAkkS es empfiehlt, die Kunden es gewohnt sind und die Umstellung der Reportfunktionen in den LIMSen der Kalibrierlabore Zusatzaufwand verursachen würde.

Und wie steht es mit digitalen Kalibrierscheinen?
Das weiß die DAkkS wohl auch noch nicht so genau:
Im Kapitel 1 (Anwendungsbereich) heißt es: Im Folgenden werden ausschließlich die analogen Kalibrierscheine betrachtet.
Unter Kapitel 2 (Begriffe) findet man dann aber doch die Unterscheidung zwischen digital und nicht-digital:
Kalibrierzertifikat: Digitaler Datensatz, dessen Integrität und Authentizität durch kryptographische Verfahren geprüft werden kann (DCC = Digital Calibration Certificate).
Kalibrierschein: Nicht digitale Datensätze, die z. B. in Papierform verschickt werden können.

Gegenueberstellung


Wer hätte gedacht, dass Zertifikate digital sind und Scheine nicht-digital, also analog?
Und dass Zertifikat Einzahl ist (Datensatz) und Schein Mehrzahl (Datensätze)!
Und: das Kalibrierzertifikat muss kryptografisch prüfbar sein - d.h. es muss also wohl noch nicht geprüft worden sein – und schon gar nicht erfolgreich?
Bei Betrachtung des analogen Musterkalibrierscheins in Anhang 1 (ein Musterkalibrierzertifikat fehlt leider) findet sich folgender Dokumentkopf:

Kalibrierzertifikat


"Calibration Certificate" ist also die englische Übersetzung für einen (analogen = nicht-digitalen) Kalibrierschein.
Preisfrage: Wie würden Sie nun Kalibrierzertifikat ins Englische übersetzen, ohne dass es zu Verwechslungen kommt?
Auflösung: wer genau aufgepasst hat, findet die Lösung in der Definition des Kalibrierzertifikats: dort steht die Abkürzung DCC, und die bedeutet nicht "Double Carbon Copy", sondern "Digital Calibration Certificate".
Im Englischen gibt es also ein analoges "Calibration Certificate" und ein digitales "Digital Calibration Certificate". Warum um Himmels Willen kann man dann nicht im Deutschen von einem analogen "Kalibrierschein" und einem digitalen "Digitalen Kalibrierschein" reden?
Meine Bitte an die DAkkS: In Version 2.0 den Begriff "Kalibrierzertifikat" ersetzen durch "Digitaler Kalibrierschein". Und eine Überarbeitung der Definitionen wäre auch kein Luxus.

Dr. Roman Klinkner